Zahlungsplan
Noch vor der 1. Teilzahlung war die Reservationszahlung über CHF 20'000 fällig. Hierzu steht im Kaufvertrag unter Punkt V. A
- CHF 20'000 wurden bereits an die veräussernde Partei bezahlt (Reservationszahlung). Diese Anzahlung wurde bis zur heutigen Eigentumsübertragung weder verzinst noch sichergestellt.
D.h. wäre die Implenia zu jenem Zeitpunkt Konkurs gegangen wären die CHF 20'000 verloren gewesen, weil diese nicht ausgesondert waren und die Grundbucheintragung noch nicht stattgefunden hatte.
Speziell unvorteilhaft für den Käufer auch deshalb weil im Kaufvertrag unter Punkt 7 steht:
- "Die erwerbende Partei ist gestützt auf den separaten Totalunternehmer-Werkvertrag berechtigt, im Falle der provisorischen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes den auf ihre Wertquote gemäss Art. 712e Abs. 1 ZGB und/oder seinen Miteigentumsanteil gemäss Art. 646 ff. ZGB entfallenden Betrag bei der nächsten fälligen Zahlung zurückzubehalten. Der Rückbehalt ist unverzüglich freizugeben, sobald die erstellende Partei eine hinreichende Sicherheit gemäss Art. 839 Abs. 3 ZGB geleistet hat oder das Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch gelöscht wurde."
Die gesetzliche sieht Regelung vor (HEV Schweiz):
- "Das Pfandrecht muss innerhalb von vier Monaten nach Vollendung der Arbeit zumindest provisorisch im Grundbuch eingetragen werden."
D.h. der Käufer kann von dem im Kaufvertrag unter Punkt 7 gewährten Recht, von der Zahlung einen Betrag einzuhalten, gar keinen Gebrauch machen, da der Käufer noch vor der Vorabnahme, vor der Fertigstellung und Monate vor dem Ablauf der Frist des Handwerkers bezahlen muss.
In Anbetracht der Mängelliste von 16 Seiten zu unserer Wohnung - weitere Mängel sind seither noch dazugekommen - sehr unvorteilhaft für uns.